Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ab Juni 2025
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ab Juni 2025
Inklusion ist auch ein Thema digitaler Medien
Vereinfacht gesagt dient das Gesetz dazu, Barrierefreiheit für Endverbraucher und Nutzer im Internet zu gewährleisten. Die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben sollte gleichberechtigt für alle Menschen möglich sein, so auch die Nutzung digitaler Medien.
Grundlage für das Gesetz ist eine EU-Richtlinie, die explizit den Abbau von Barrieren im digitalen Bereich vorantreibt.
Menschen mit Beeinträchtigungen soll der Zugang zu Websites und Online-Diensten erleichtert werden.
Betreiber von Websites sowie Shops sind ab Juni 2025 in der Pflicht, innerhalb einer bestimmten Übergangsfrist entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.